Abschlüsse an der Hauptschule
Nach Klasse 9
Hauptschulabschluss
Mindestanforderung (Note 4) in allen Pflichtfächern (3 x Note „5“ kann ausgeglichen werden mit mindestes 2 x Note „3“ in einem Fach mit gleichwertiger Stundenzahl)
Der Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch:
- der 10. Klasse Hauptschule*
- der Berufsfachschulen
* Um in die 10. Klasse der Hauptschule versetzt zu werden, ist die Versetzungsordnung der Realschule ausschlaggebend.
Nach Klasse 10
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss:
Mindestanforderung in allen Pflichtfächern (s. Klasse 9)
Der Hauptschulabschluss berechtigt zum Besuch:
- der Berufsfachschulen
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss:
Notendurchschnitt in den Pflichtfächern: 3,0
Zusätzlich einen E - Kurs mit mindestens Note „4“
Der Realschulabschluss berechtigt zum Besuch:
- aller Berufsfachschulen
- der Berufsfachoberschulen
Erweiterter Sekundarabschluss I:
Notendurchschnitt in den Pflichtfächern: 2,0
Zusätzlich zwei E - Kurse:
→ einen E - Kurs mit mindestens Note „2“ und
→ einen E - Kurs mit mindestens Note „3“
Der erweiterte Sekundarabschluss berechtigt zum Besuch:
- aller Berufsfachschulen sowie Berufsfachoberschulen
- der gymnasialen Oberstufe
- der Fachgymnasien