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Fortbildungen

Stand: Februar 2019

 

Inhalt 

  1. Rechtliche Grundlagen
    • Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
    • Niedersächsisches Beamtengesetz (NBV)
  2. Fortbildungsplanung und Schulentwicklung
  3. Umsetzung der rechtlichen Vorgaben an der Hauptschule Munster
    • Zuständigkeiten
    • Bereiche und Schwerpunkte
    • Evaluation
    • Terminplanung

 

1. Rechtliche Grundlagen

Der Bereich Fort- und Weiterbildung ist im niedersächsischen Schulgesetz verankert und ergibt sich zudem aus den Vorgaben des Niedersächsischen Beamtengesetz (NBV).

Demnach müssen alle Lehrkräfte sich fortbilden, um den sich ändernden Anforderungen der schulischen Praxis gerecht zu werden: Sie sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der Unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Zu den Aufgaben der Schulleitung gehört es, auf die Fortbildung der Lehrkräfte hinzuwirken (vgl.§43,1fNschG).

Zur Finanzierung der Fortbildung wird das Basisbudget herangezogen, das von Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt wird.

  • Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz

Regelung für Fortbildung und Weiterbildung im niedersächsischen Schulwesen

Erl.d.MK v.23.4.1996-202.2-84 201(SVBI.5/1996 S.144)-VORIS 22410 0100 35 075, geändert durch Erl. Vom 18.12.1998 (SVBI.1/1999 S.5)

(…) Fortbildung dient der Erhaltung und Aktualisierung der beruflichen Kompetenz der Lehrkräfte, damit sie den sich wandelnden Anforderungen ihres Lehramtes gerecht werden und Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfüllen können.

Weiterbildung dient der Qualifizierung von Lehrkräften für weitere Unterrichtsfächer, für Unterrichtsbereiche oder für besondere Aufgaben in der Schule.

Dienstliche Fortbildung und Weiterbildung tragen wesentlich bei der Weiterentwicklung des niedersächsischen Schulwesens. (…)

  • Jede Schule hat eine Schulleiterin/Schulleiter, die oder der die Gesamtverantwortung für die Schule und für deren Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung trägt.
  • Die Schulleiterin ist Vorgesetzte und der Schulleiter Vorgesetzter aller an der Schule tätigen Personen, besucht und berät die an der Schule tätigen Lehrkräfte im Unterricht und trifft Maßnahmen zur Personalwirtschaft einschließlich der Personalentwicklung. Sie oder er sorgt für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Schulordnung.“

 

  • Auszug aus dem Niedersächsischen Beamtengesetz (NBV)

Die berufliche Entwicklung setzt die erforderliche Fortbildung voraus. Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, an dienstlicher Fortbildung teilzunehmen und sich darüber hinaus selbst fortzubilden, damit sie sich über die Anforderungen ihrer Laufbahn unterrichtet bleiben und auch steigenden Anforderungen ihres Amtes gewachsen sind. Der Dienstherr hat für die Fortbildung der Beamtinnen und Beamte zu sorgen sowie deren Eignung, Befähigung und fachliche Leistungsfähigkeit auf konzeptioneller Grundlage durch Personalentwicklungs- und Personalführungsmaßnahmen zu fördern.

2. Fortbildungsplanung und Schulentwicklung

Der Lehrerfortbildung kommt für die dauerhafte Stärkung der Leistungsfähigkeit von Schulen eine bedeutende Rolle zu. Sie hat den Auftrag, Lehrerinnen und Lehrern bei der Erweiterung ihrer fachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenzen zu unterstützen und der Weiterbildung des Unterrichtes und der Arbeit der Schule in ihrem Selbstverständnis als pädagogische Handlungseinheit und lernende Organisation zu fördern.

Strukturen und Inhalte der staatlichen Lehrerfortbildung sollen die Schulen dabei in ihren Entwicklungsprozessen stärken. Wegen ihrer Bedeutung für die Schulentwicklung und Qualitätssicherung ist die Fortbildungsplanung ein zentrales Element der Schulprogrammarbeit.

 Fortbildung unterstützt die Schulprogrammarbeit und trägt zur Umsetzung der Entwicklungsziele der Schule bei.

Die Fortbildungsplanung berücksichtigt die aus dem Schulprogramm begründeten Bedarfe, aber auch individuelle Fortbildungsbedürfnisse. Sie ist ein Instrument zur Planung und Koordination schulischer Fortbildungsaktivitäten. Entscheiden für den Erfolg der Fortbildungsplanung ist, dass die Integration von unterschiedlichen Wünschen und Vorstellungen gelingt.

3. Umsetzung der rechtlichen Vorgaben an der Hauptschule Munster

Innerhalb der Fortbildungsplanung werden folgende allgemeine Grundsätze berücksichtigt. Sie beziehen sich auf:

  • Zuständigkeiten
  • Bereiche und Schwerpunkte
  • Evaluation
  • Zuständigkeiten

Fortbildungsplanung ist die gemeinsame Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer. Die Schulleitung berät und unterstützt das Lehrerkollegium bei der Planung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen und ermittelt in Zusammenarbeit mit den Fachleitungen Bereiche und Schwerpunkte sowie den allgemeinen und grundsätzlichen Fortbildungsbedarf. Sie regt entsprechende SchiLFs an, plant und organisiert sie. In der Gesamtkonferenz werden allgemeine Grundsätze der Lehrerfortbildung beschlossen. Der Schulleiter entscheidet über alle Personalangelegenheiten der Lehrinnen und Lehrer, zu denen u.a. die Genehmigung von Fortbildungen und Sonderurlaub gehört.

  • Bereiche und Schwerpunkte

Die Fortbildungsplanung fördert unsere Schulentwicklung und orientiert sich dementsprechend an folgenden Bereichen und Schwerpunkten:

  • Unterrichtsentwicklung und Qualitätssicherung
  • Methodenkompetenz
  • Individuelle Förderung
  • Erziehungsarbeit

Insgesamt lassen sich die Fort- und Weiterbildungen in fünf Bereiche gliedern:

  • Fachliche Fortbildung
  • Erwerb einer zusätzlichen Lehrbefähigung
  • Methodentraining
  • Zusatzqualifikationen zur Schulentwicklung
  • Fortbildung zur Übernahme von Funktionsstellen
  • Evaluation

Die Schulleitung gibt jährlich der Gesamtkonferenz und dem Schulvorstand einen Bericht über die im abgelaufenen Berichtsjahr erfolgten Fortbildungen. Gemeinsam werden ggf. neue Schwerpunkte gesetzt.

Angestrebte SchiLFs:

Als schulinterne Lehrerfortbildung ist neben dem regelmäßig stattfindenden Erste-Hilfe-Kurs der Besuch der Didacta in Hannover alle drei Jahre fester Bestandteil der Planung.

  • Terminplanung

Zu Beginn eines Schuljahres werden nach Möglichkeit alle Termine für schulinterne Fortbildungen im Terminplan eingefügt. Insgesamt obliegt der Schulleitung die Genehmigung aller Fortbildungsmaßnahmen. Grundsätzlich dürfen dabei dienstliche Belange nicht entgegenstehen und müssen gemäß RdErl.d.MK u.d. MS v. 20.7.2008 im dienstlichen Interesse liegen.

An unserer Schule finden in den letzten zwei Tagen der Sommerferien Vorbereitungstage statt. Diese Tage werden zur planerischen und organisatorischen Vorbereitung des neuen Schuljahres genutzt. Darüber hinaus wird ein methodisch-didaktischer oder pädagogischer Schwerpunkt erarbeitet.

SchiLFs werden in die unterrichtsfreie Zeit gelegt. Außerdem kann ein Unterrichtstag für SchiLFs in Anspruch genommen werden. Dazu werden Schulvorstand, Eltern- und Schülervertreter in geeigneter Form im Vorfeld informiert. Alle Eltern werden vorab rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.