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Brandschutzordnung

Brandschutzordnung DIN 14096-B

Vorwort

Diese Brandschutzordnung gilt für die Hauptschule Munster.

Die Brandschutzordnung wendet sich an alle Mitarbeitenden des Hauses und gibt Hinweise auf Brandverhütungsmaßnahmen und auf das Verhalten im Brandfall. Die in dieser Brandschutzordnung enthaltenen Regeln sollen dazu beitragen, die Mitarbeitenden vor Schaden zu bewahren; sie sind deshalb unbedingt zu beachten.

Die Hinweise des Brandschutzbeauftragten und der Brandschutzhelfer sind zu beachten.

Informieren Sie sich schon jetzt über die in Ihrer Nähe befindlichen Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen.

Brandverhütung

  • keine gasbetriebenen Geräte benutzen
  • elektrische Geräte nur unter Aufsicht, auf nicht brennbarer Unterlage und mit Prüfsiegel benutzen
  • keine Anhäufung von leicht brennbaren Stoffen
  • keine brennenden Zigaretten unbeaufsichtigt lassen
  • Entsorgung von Zigaretten nur in vorgesehenen Behälter

Brand- und Rauchausbreitung

  • alle Feuerschutztüren ohne automatisches Schließsystem geschlossen halten
  • rauchabschließenden Türen ohne automatisches Schließsystem geschlossen halten
  • kein Unterkeilen oder feststellen dieser Türen

Flucht- und Rettungswege

  • sind Gänge und Flure
  • von Gegenständen freizuhalten
  • Gegenstände können eine Sturz- und Brandgefahr sein
  • Rettungspläne nicht verdecken

Melde- und Löscheinrichtungen

  • Feuerlöscher an Ausgängen und in den Fluren
  • Andere (z. B. Brandmeldeanlage, Rauchmelder):

Machen Sie sich jetzt schon über den Standort und die Handhabung der Feuerlöscher vertraut!

Verhalten in Brandfall

  • Ruhe bewahren
  • Keine Panik
  • Kein unüberlegtes Handeln
  • Menschenleben retten, dann Brandbekämpfung
  • Achten auf Alarmsignale

Anweisungen des Brandschutzbeauftragten oder der Brandschutzhelfer folge leisten!

Brand melden

  • unverzüglich melden
  • Feuerwehr Telefon 0-112
  • Folgende Angaben sind zu beachten:
  • Wer meldet Brand
  • Was brennt
  • Wieviele Personen
  • Wo brennt es (unbedingt die Adresse und den Brandort[Stockwerk und Zimmer] angeben)
  • Warten auf Rückfragen

Danach den/die Brandschutzbeauftragte/n informieren! Diese/r trifft weitere Veranlassungen.

Anweisungen beachten:

Berechtigt zur Erteilung von Anweisungen sind der/die Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzhelfer/in, die Dienststellenleitung.

Nach Eintreffen der Feuerwehr erteilt ausschließlich sie die Anweisungen!

In Sicherheit bringen

  • Gefahrenbereich sofort verlassen
  • Verletzten, Behinderten oder anderen gefährdeten Personen helfen
  • Ohne Zeitverzögerung
  • Einhalten von Verhaltensregeln
  • Bei Verqualmung in Bodennähe bewegen (atembare Luft)

Nach Verlassen des Gebäudes ist der Sammelplatz aufzusuchen. Dieser befindet sich auf dem Gelände des Kindergartens und ist durch das große Tor hinter dem grünen Klassenzimmer zu betreten.

Löschversuche unternehmen

  • ohne Gefährdung der eigenen Person
  • Beachtung der Rückzugswege
  • brennende Person ablöschen:

z.B. Ersticken der Flammen mit Feuerdecke

  • Entstehungsbrände ohne eigene Gefährdung löschen
  • (siehe Anlage)

Besondere Verhaltensregeln

  • Türen zum Brandherd schließen
  • Übrigen Türen schließen