
Der Bereich "Persönlichkeitsentwicklung" unterteilt sich in fünf Konzepte, welche die Entwicklung der Schülerinnen und Schülern zu vollwertigen Mitgliedern der Gesellschaft fördern soll.
Um die entsprechenden Konzepte zu lesen, klicken Sie die Überschrift an.
Buddies sind SchülerInnen aus älteren Jahrgängen, die die neuen SchülerInnen der 5. Klassenstufe bei der Orientierung an der Hauptschule Munster unterstützen.
Jeder Fünftklässler bekommt zu Schuljahresbeginn einen Buddyaus dem 9. und 10. Schuljahr zugeordnet. Zu ihren Aufgaben gehören:
• Was finde ich wo?
• Gebote und Verbote rund um die Pause, zum Beispiel „gelbe Linie“
• Hilfestellung bei Problemen
• Schulralley
Auf diese Weise erleichtern wir es den neuen SchülerInnen, sich schnell in die Schule einzuleben.
Wie rechtlich vorgegeben haben wir an der Hauptschule Munster es uns zum Ziel gemacht, die Schüler aktiv bei der Gestaltung des Schullebens mitwirken zu lassen. Dazu ist ein regelmäßiger Austausch grundlegend erforderlich. Einmal im Monat trifft sich die Schülervertretung gemeinsam mit der SV-Beraterin und bespricht aktuelle Themen des Schullebens. Dabei soll darauf geachtet werden, dass pro Klasse zwei gewählte Vertreter anwesend sind. Hierdurch soll erreicht werden, dass bei Abstimmungen eine gerechte Stimmverteilung erfolgt.
Die Struktur unserer Schülervertretung sieht wie folgt aus:

Uns ist es wichtig, den Schülern verständlich zu machen, dass es sich bei den unterschiedlichen Funktionen der Schülervertretung nicht um eine hierarchische Struktur handelt, sondern um eine strukturierte Aufgabenstellung.
1. Zum Grundverständnis von Inklusion an der HS Munster
Die Gestaltung der inklusiven Arbeit an der HS Munster erfolgt seit dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab Jahrgang 5
• sowohl auf Grundlage des §4, Absatz 1, 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes
(1) Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.
(2) In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet² Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. ³Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.
• als auch auf Grundlage der in der Schule 2008 entwickelten Leitgedanken.
Gesprächskultur: An unserer Schule sind Eltern und Lehrer gemeinsame Begleiter der Kinder und Jugendlichen.
Berufsvorbereitung: Wir haben zum Ziel, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen Schulabschluss erreicht und in umfassender Weise auf den weiteren beruflichen Weg vorbereitet wird.
Persönlichkeitsentwicklung: Wir legen an unserer Schule Wert darauf, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit und in ihrer sozialen Entwicklung zu fördern.
Umgang miteinander: Wir begegnen uns mit Respekt, Achtung und Ehrlichkeit.
Zusammenarbeit: Eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen ist uns wichtig, denn wir wissen, dass wir Unterstützung brauchen.
Lernumfeld: Unsere Schule verpflichtet sich, ein Lernumfeld zu schaffen, in dem das Lernen Freude macht.
An der Hauptschule Munster können wir im Rahmen der inklusiven Schule den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören begegnen. Diese Ausgangslage erfordert vielfältige Maßnahmen, die im Folgenden vorgestellt werden sollen. Ziel ist es die gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu fördern und somit jede Schülerin und jeden Schüler nach Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses zu befähigen und auf den weiteren beruflichen Weg vorzubereiten.
2. Förderkreislauf
Ein Förderkreislauf, wie er auch von Fachberatern für Unterrichtsqualität empfohlen wird, wird auch an der Hauptschule Munster eigesetzt. Grundsätzlich ist damit ein fester Ablauf von Evaluationen und Maßnahmen gewährleistet, so dass alle Schülerinnen und Schüler bestmögliche Förderung erhalten.
Grundlage für alle Maßnahmen ist eine Lernstandserhebung, die an der Hauptschule Munster auf unterschiedliche Weise erfolgt. Im 5. Jahrgang werden einige diagnostische Werkzeuge benutzt um einen umfassenden Überblick zu erhalten. In den Jahrgängen ab Klasse 6 erfolgen solche Tests nur individuell nach Bedarf. Die Konferenzen zur individuellen Lernentwicklung sind für die Klassen 5-9 obligatorisch und Ausgangspunkt aller weiterführenden Maßnahmen.
Auf den Konferenzen zur individuellen Lernentwicklung (ILE) wird festgelegt, für welche Schülerinnen und Schüler eine Maßnahme initiiert werden soll und welche Lehrkräfte für die Umsetzung eingesetzt werden sollen. Diese Lehrkraft entscheidet zudem über die Art der Materialien und in welchem Umfang diese zum Einsatz kommen.
Bei einigen Schülerinnen und Schülern kann es durchaus sinnvoll sein, externe Hilfen (Schulisches Beratungs- und Unterstützungssystem (SchuBUS), Schulsozialarbeiter, mobiler Dienst etc.) in Anspruch zu nehmen.
Die meisten Maßnahmen werden mindestens drei Monate durchgeführt um eine eventuelle Entwicklung beobachten zu können. Im Anschluss werden sie auf einer der Konferenzen (ILE oder Förderplan) ausgewertet und dann ggf. fortgesetzt, variiert oder abgeschlossen.
3. Förderplanung
3.1. Diagnostik
Mit Hilfe unterschiedlicher Verfahren zur Bestimmung der Lernausgangslage in den Kernfächern ermitteln die Hauptschullehrer und -Lehrerinnen in Zusammenarbeit mit den Sonderpädagogen den Unterstützungsbedarf bei einzelnen Schülern und Schülerinnen.
Dabei werden auch externe Beratungsfachleute einbezogen (SchuBUS / mobiler Dienst etc.) Unterrichtsbeobachtungen, Kollegiale Beratungen, Erprobung alternativer Unterrichtskonzepte sind ein Teil eines flexiblen diagnostischen Settings.
3.2. Förderpläne
Förderpläne sind ein wichtiges Instrumentarium zur Dokumentation und Planung der individuellen Lernentwicklung. An der Hauptschule Munster werden Förderpläne geschrieben für
• Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören
• Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Förderung bedürfen
• Schülerinnen und Schüler, für die ein Nachteilsausgleich gilt bzw. beschlossen wird
Seit Februar 2017 werden die Förderpläne mit dem Programm „Förderplaner“ geschrieben. So kann der Stand der Lernentwicklung individuell beschrieben und weiterentwickelt werden. Sowohl Stärken als auch Schwächen der Schülerinnen und Schüler werden dokumentiert und für die Förderplanung verfügbar gemacht. Das Programm bietet der Schule die Möglichkeit, Förderpläne in verschiedenen Bereichen von Förderbedarfen nach und nach aufzubauen, aktuell zu halten und über die gesamte Schulzeit weiter zu entwickeln. Das Kollegium kann an den Lehrer PCs im Lehrerzimmer kooperativ an den Plänen arbeiten und sie schnell und unkompliziert aktualisieren und evaluieren, so dass der Zeitaufwand zur Erstellung sinkt und der Nutzen im Alltagsgebrauch steigt. (vgl. foerderplaner.de) Die Pläne des Programms stellen weiterhin die Basis für die Elterngespräche dar. Ein exemplarischer Förderplanausdruck findet sich im Anhang des Konzepts.
Vor den Osterferien bzw. vor den Herbstferien finden die Konferenzen zur individuellen Lernentwicklung statt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Konferenzen finden ca. 3 Wochen später Förderplangespräche mit den Eltern statt. Jetzt werden die erstellten Pläne vom Klassenlehrer gemeinsam mit den Eltern besprochen. Es bietet sich zudem die Möglichkeit, Informationen von Elternseite über die Schülerinnen und Schüler zu ergänzen. Gleichzeitig mit den Förderplangesprächen findet am selben Tag ein offener Elternsprechtag statt, der auch den Eltern der Schülerinnen und Schüler, für die kein Förderplan nötig ist, die Möglichkeit zur Information und zum Kontakt auch mit den Fachlehrkräften bietet.
Der Elternbrief zu den Förderplangesprächen findet sich am Anhang des Konzepts.
Eine verbindliche Evaluation der Förderpläne erfolgt auf den Förderplankonferenzen, die zweimal im Jahr zusätzlich zu den Konferenzen zur individuellen Lernentwicklung als Klassenkonferenz jeweils vor den Herbst- bzw. Osterferien stattfinden.
3.3. Umsetzung
Die Förderwerkzeuge sind abgestimmt auf den im Förderplan festgesetzten Förderbedarf und die dort festgehaltenen Maßnahmen.
3.3.1. Lese- und /oder Rechtschreibschwäche
• Bis zur 8. Klasse können durch Konferenzbeschluss Nachteilsausgleiche gewährt werden.
• In den entsprechenden Bereichen kann eine Benotung des Schülers ausgesetzt werden.
• Weiterhin können bei Leistungsüberprüfungen Vereinfachungen oder Hilfestellungen vorgenommen werden, die den speziellen Nachteil des Schülers ausgleichen. Hier kann es sich um das Vorlesen einer Aufgabe für einen Schüler mit LRS handeln oder eine mündliche Überprüfung.
• Es kann bei einer Leistungsüberprüfung zusätzliche Zeit gewährt werden.
• Im Unterricht wird z. T. differenzierendes Fördermaterial verwendet.
3.3.2. Förderbedarf Lernen oder geistige Entwicklung
• Es findet zusätzliche Einzelförderung durch Förderpädagogen statt.
• Im Unterricht wird differenzierendes Fördermaterial verwendet.
• Dem Schüler werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
• Arbeitsanweisungen werden abgesichert.
• in Einzelfällen kann Schulbegleitung als Einzelbetreuung zum Einsatz kommen
3.3.3. Förderbedarf im emotional/sozialen Bereich
• Einschaltung des Schulsozialarbeiters (Einzelgespräche, Streitschlichtung, Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt, Hausbesuche)
• Projekt „Deine Chance“ (Einzelgespräche, Elterngespräche, Hausbesuche, Erarbeitung von persönlichen Zielvereinbarungen)
• SchuBUS = schulisches Beratungs- und Unterstützungssystem (Runder Tisch mit Eltern und Lehrern, Erarbeitung von Rückmelde- und Belohnungssystemen, persönliche Zielvereinbarungen)
• in Einzelfällen kann Schulbegleitung als Einzelbetreuung zum Einsatz kommen
3.3.4. Förderbedarf Sprache
• zusätzliche Förderung durch Sonderpädagogen
• In Einzelfällen können schriftlichen Arbeiten mündlich abgefragt werden oder mündliche Beiträge verschriftlicht werden.
• Im Unterricht wird z. T. zusätzliches Unterrichtsmaterial verwendet.
• Es kann zusätzliche Zeit gewährt werden, wenn ein Nachteilsausgleich beschlossen wurde.
4. Individuelle Lernentwicklung
ILE sind die Konferenzen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung. Sie finden zweimal jährlich, jeweils vor den Herbst- und den Osterferien statt.
Etwa zwei Wochen vor der Konferenz liegen Listen im Lehrerzimmer aus. In diese tragen die Klassenlehrer und die Fachlehrer der Langfächer den jeweiligen Leistungsstand jedes Schülers ein. Um eine gewisse Vergleichbarkeit der Leistungen zu ermöglichen, wird zwischen (+) „kein Förderbedarf“, (o) „sollte beobachtet werden“ und (-) „Förderbedarf“ unterschieden. Neben den Langfächern werden auch das Arbeits- und das Sozialverhalten bewertet.
Auf der eigentlichen Konferenz wird dann von allen Lehrkräften der jeweiligen Klasse für jeden Schüler im Einzelnen entschieden:
• Ob der Schüler einen Nachteilsausgleich erhält
• Ob ein Förderbedarf beantragt, oder fortgesetzt werden soll
• Empfehlung einer medizinischen Abklärung, sozialen Unterstützung und außerschulischen Therapie
Im Anschluss werden die notwendigen Förderpläne geschrieben.
5. Überprüfungsverfahren
Grundlage des Überprüfungsverfahrens ist das Ablaufdiagramm der Niedersächsischen Landesschulbehörde (siehe Anlage).
5.1. Beauftragung
Besteht nach mehreren Tests und Beurteilungen seitens der Lehrer/innen der Verdacht auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, dann wird von der Schule das Verfahren eingeleitet. Dazu benachrichtigt die Schulleitung die Leitung des zuständigen Förderzentrums und bittet darum, dass eine geeignete Förderschullehrkraft in Zusammenarbeit mit der Regelschullehrkraft ein Gutachten erstellt. Diese Beauftragung erfolgt schriftlich mit einem Formular. Die Förderschule meldet dann zeitnah den entsprechenden Kollegen, sodass eine Absprache mit der Regelschullehrkraft erfolgen kann.
Gleichzeitig erfolgt die Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten, dass das Verfahren eingeleitet wurde.
5. 2. Förderkommission
Die Schulleitung setzt eine Förderkommission zur Überprüfung des Förderbedarfes ein. Mitglieder sind die Schulleitung, die Lehrkräfte die an dem Gutachten gearbeitet haben und die Erziehungsberechtigten. Das Gutachten dient der Förderkommission als Arbeitsgrundlage und empfiehlt der Landesschulbehörde, ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder die Änderung/ Aufhebung eines festgestellten Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden sollte.
5. 3. Gutachten
Die beauftragte Förderschullehrkraft erstellt zusammen mit dem Klassenlehrer das Gutachten. Im Gutachten werden die persönliche Entwicklung im privaten und schulischen Umfeld dargestellt. Darauf aufbauend werden Aussagen zum prognostizierten Bedarf an sonderpaedagogischer Unterstützung und zum zukünftigen Förderprozess gemacht. Sollten für einen erfolgreichen Schulbesuch organisatorische, sächliche oder personelle Rahmenbedingungen an der Schule verändert werden, so wird dies ebenfalls im Gutachten vermerkt.
5. 4. Empfehlung / Entscheidung
Die Förderkommission erstellt eine Empfehlung ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder die Änderung eines festgestellten Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden sollte und sendet dies an die Landesschulbehörde. Diese trifft dann die Entscheidung über den Bedarf und erstellt den Bescheid.
6. Kommunikation
6.1. Förderplangespräche
Den Eltern wird der Förderbedarf mit Hilfe des Förderplans erläutert und die Ziele der Förderung im Einzelnen besprochen.
6.2. Zeugnisgespräche
In den Zeugnisgesprächen werden die Eltern über den Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler in Kenntnis gesetzt, mögliche Erwartungen und Perspektiven zur Sprache gebracht. Bei Bedarf finden Beratungsgespräche nach individueller Absprache statt
6.3. Arbeitskreis Inklusion
Der Arbeitskreis trifft sich in regelmäßigen Abständen, um Themen bezüglich der Inklusion zu bearbeiten und zur Weiterentwicklung inklusiver Ideen. Die Ergebnisse werden dem Kollegium vorgestellt und ggf. zur Abstimmung gebracht.
6.4. Zusammenarbeit Regel-, Förderkollegen, Schulbegleiter und Schulsozialarbeiter
Die Kollegen sprechen sich in regelmäßigen Abständen untereinander in ihrer Zielsetzung und deren Umsetzung miteinander ab. Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage einer gemeinsam fortgeschriebenen Förderplanung, die in festgelegten Zeitabständen evaluiert und ggf., modifiziert wird.
7. Personaleinsatz
Es arbeiten mehrere Förderschullehrkräfte gemeinsam, in enger Absprache mit den Regelschullehrkräften zusammen. Darüber hinaus unterstützen einige Schulbegleiter einzelne Schülerinnen und Schüler. Zwei Schulsozialarbeiter kümmern sich sowohl um die persönlichen Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler untereinander als auch bei Elterngesprächen.
8. Ressourcen
Der Hauptschule Munster stehen keine Räumlichkeiten zur individuellen Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit (nach vorheriger Absprache und Anmeldung) das Bücher-Ei, den Computerraum oder einen der beiden Kursräume zu nutzen. In den einzelnen Klassenräumen können nur begrenzt eigene Bereiche für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf eingerichtet werden, in die sie sich zurückziehen und in ihrem eigenen Tempo mit ausreichend Zusatzmaterialien arbeiten können.
Die verschiedenen Fachbereiche haben sich in den letzten Jahren mit diversen Fördermaterialien ausgestattet mit dem Ziel der Gewährleistung einer individuellen Förderung. Hier sind einige dieser Materialien beispielhaft genannt:
Klick! (Cornelsen),
Rechnen ohne Stolpersteine (Oldenbourg)
Stark in … (Schroedel).
Zusätzlich dazu haben die Schülerinnen und Schüler bei uns die Möglichkeit an iPads oder Laptops zu lernen. Hierbei stützen wir uns auf verschiedene Apps, Internetangebote und Lernsoftwares. All diese Materialien sind ständig in der Benutzung wodurch wir ein zeitnahes Feedback von Schülerinnen und Schülern erhalten. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen und unserer eigenen Beobachtungen werden Materialien erweitert oder variiert.
9. Informationen zur Schülerschaft
Die Hauptschule Munster wird von derzeit etwa 200 Schülerinnen und Schülern aus Munster und der näheren Umgebung besucht. Die Anzahl variiert geringfügig. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, größtenteils sind die Wechsel jedoch umzugsbedingt. In den Klassen 5-9 sind die Schülerinnen und Schüler mit diversen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen.
Die Schulleitung und das ihr nachgeordnete Lehrpersonal schöpft hierbei alle zur Verfügung stehenden Mittel aus, um eine bestmögliche und individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
1. Organisation
Eines unserer Ziele aus dem Leitbild ist es, dass jede Schülerin und jeder Schüler an unserer Schule einen Abschluss erreicht und umfassend auf den weiteren beruflichen Weg vorbereitet wird. Daher gibt es seit dem 01.10.2015 an der Hauptschule Munster eine „Fördergruppe Deutsch als Zweitsprache“, die für zugewanderte Schülerinnen und Schüler ohne (ausreichende) Deutschkenntnisse sowohl der Haupt- als auch der Realschule zugänglich ist. Die Jugendlichen besuchen diese Fördergruppe parallel zu der ihnen von Beginn an zugeteilten Regelklasse.
Abhängig von der jeweils aktuellen Versorgung mit Lehrerstunden wird versucht, ein tägliches Angebot von mindestens 2 x 45 Minuten zu realisieren. Da dieses von verschiedenen, im Schuljahr auch wechselnden Lehrkräften erteilt wird, sind enge Absprachen erforderlich, um ein systematisches Lernen zu ermöglichen.
Es gibt für die Schülerinnen und Schüler keine zeitliche Festlegung für ihre Teilnahme an der Fördergruppe. Über die Dauer der Teilnahme wird individuell entschieden. Sie kann jederzeit begonnen oder beendet werden. Es wird zudem versucht, die Teilnahme an Fächern wie Sport, Werken, Musik, Mathematik, usw. im Regelunterricht zu ermöglichen, um eine schnellere soziale Teilhabe und individuelle Begabungen zu fördern.
Zur Absicherung der schulischen Laufbahn wird den Schülerinnen und Schülern -wenn erforderlich- die Teilnahme am Sprachfeststellungsverfahren ermöglicht.
2. Unterrichtliches Angebot
Das unterrichtliche Angebot richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen der Schüler und basiert auf den „Curricularen Vorgaben für den Unterricht für Deutsch als Zweitsprache“ aus dem Jahr 2016. Ausgehend von intensiven Beobachtungen der Fachlehrer wird der Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler ermittelt und versucht so individuell wie möglich an die Bedürfnisse anzupassen.
Ziel des Unterrichts ist, die Schülerinnen und Schüler sprachlich zu befähigen, erfolgreich am Regelunterricht ihrer jeweiligen Jahrgangsklasse teilzunehmen. Dazu wird innerhalb von zwei Jahren versucht, in allen Kompetenzbereichen ein Sprachniveau A2/B1 zu erreichen. Eine Chancengleichheit im Lernprozess soll angebahnt werden.
3. Leistungsbewertung
Eine Bewertung der erbrachten Leistungen zum Schulhalbjahr erfolgt mit Hilfe der Materialien der Landesschulbehörde „Lernstand- und Kompetenzbeschreibung für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache“.
Nach zwei Jahren Aufenthalt und Teilnahme am Unterricht werden die Schüler im Regelunterricht bewertet. Dann greifen die beschlossenen Fördermaßnahmen der Konferenz zur individuellen Lernentwicklung.
Grundlage für individuelle Maßnahmen und Hilfestellungen zur Unterstützung der Lernentwicklung bietet hier der Runderlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nicht-deutscher Herkunftssprache“.
4. Materialien
Für die Arbeit in der Fördergruppe werden folgende Materialien als Grundlage benutzt:
• Genial klick. Deutsch für Jugendliche. Kursbuch und Arbeitsheft A1 und A2, Klett Verlag
• Wörterbücher der verschiedenen Muttersprachen
Da Sprachlernen ein aktiver, individueller und ganzheitlicher Prozess ist, wird versucht, weitere, ergänzende Materialien sowohl an die verschiedenen Ausgangslagen anzupassen als auch an die Bedürfnisse der Gruppe.
Für die individuelle Arbeit der Schülerinnen und Schüler in der Zeit des Regelunterrichts, an dem sie noch nicht erfolgreich teilnehmen können, werden folgende Materialien genutzt:
• Willkommen in Deutschland I und II, Das Übungsheft, Mildenberger Verlag
• Willkommen in Deutschland – Lesen und Schreiben lernen. Alphabetisierungskurs
• Sprachapps für Handy und Tablet
Lern Deutsch, Goethe Institut
Hallo, Mildenberger Verlag
Hallo Erwachsene, Mildenberger Verlag
Ankommen
Vokabelbox, Vokabellernprogramm auf dem Ipad
Diese Materialien erlauben ein eigenverantwortliches Lernen und fördern die Selbstdiagnose.
5. Arbeit im Fachunterricht
Um die Schülerinnen und Schüler möglichst schnell in den Klassenverband einzubinden, werden ihnen zu Beginn Partnerschüler an die Seite gestellt, die ihnen dabei helfen, sich in der Anfangszeit zurechtzufinden.
Jeder Unterricht ist auch Deutschunterricht. Ein Grundsatz im Fachunterricht ist die Erarbeitung eines Fachvokabulars für die Schüler ohne (ausreichende) Deutschkenntnisse. Für die Fachlehrer stellt die Förderung innerhalb des Regelunterrichts eine große Herausforderung dar. Hilfen finden sich zum Beispiel in folgendem Band:
• Josef Leisen: Handbuch Sprachförderung im Fach. Sprachsensibler Fachunterricht in der Praxis
Zukünftiges Ziel ist es, in den Fachkonferenzen Fördergrundsätze für DaZ im Fachunterricht zu erarbeiten.
6. Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern
Angelehnt an die Grundsätze des Leitbilds der HS Munster ist neben der sprachlichen Kompetenz die schnelle Integration der Jugendlichen in den Sozialraum Schule und Gemeinde/Stadt Ziel des Unterrichts. Daher besteht eine enge Kooperation der Lehrkräfte mit dem Schulsozialarbeiter, der die Jugendlichen und ihre Eltern zudem auch im Bürgerhaus Munster erlebt. Hier besteht auch die Möglichkeit, gegebenenfalls Dolmetscher zu kontaktieren, wenn dies zum Beispiel für die Elternarbeit nötig ist.
1. Mobilität an unserer Schule
Wir leben heutzutage in einer Gesellschaft, in der immer häufiger Entfernungen zurückgelegt werden müssen. Dazu nutzen wir viele verschiedene Verkehrsmittel, jedoch neben dem Bus und dem Auto auch immer häufiger das Fahrrad. Das Thema Mobilität spielt daher an der Hauptschule Munster eine wichtige Rolle und geht über die reine Verkehrserziehung hinaus. An dieser Stelle soll aufgezeigt werden, mit welchen Maßnahmen die verschiedenen Ziele erreicht werden sollen, wie sie zu welchem Zeitpunkt durchgeführt werden und was getan wird, um das Thema Mobilität noch besser an die SchülerInnen zu bringen.
a) Ziele
Spezifisch
Die SchülerInnen sollen schrittweise zu einer sicheren und nachhaltigen Teilnahme am Verkehr geführt werden. Dabei stehen das Zufußgehen und das Fahrradfahren im Mittelpunkt.
Messbar
Die SchülerInnen zeigen in verschiedenen realen Verkehrssituationen ihr erlerntes Wissen und Verhalten. Diese werden durch fachspezifische Themen im Unterricht unterstützt und überprüft.
Akzeptiert
Sowohl die Lehrer als auch die Eltern und SchülerInnen wünschen sich, dass Kinder und Jugendliche sich sicher im Verkehr bewegen können. Daher nehmen sie gern an mobilitätsbezogenen Themen teil, da es ihrer Lebenswelt entspricht.
Realisierbar
Durch die Einbindung einzelner Aspekte in den Regelunterricht sowie praktische Übungen kann das Ziel einer sicheren Verkehrsteilnahme erreicht werden.
Terminierbar
Mit der Einführung des Mobilitätskonzeptes 2018 wird an der HS Munster an der Umsetzung stetig gearbeitet. In den nächsten Jahren werden die Themen nach und nach angepasst und aktualisiert.
b) Maßnahmen und Durchführung
Ausbildung der SchülerInnen im regulären Unterricht
Die SchülerInnen werden während des regulären Unterrichts an das Thema Mobilität herangeführt. Mit Hilfe der 10 Bausteine des Curriculums Mobilität werden einzelne Themenbereiche altersgemäß mit den Schülern bearbeitet. Dies erfolgt über die einzelnen Unterrichtsfächer, die verschiedene Aspekte von Mobilität aufgreifen und so in der Gesamtheit eine umfassende Mobilitätsausbildung bewerkstelligen sollen.
Sicherung des Schulweges
Während der dunklen Jahreszeit werden Lichtkontrollen durch die Beamten der Polizei Munster durchgeführt. Des Weiteren werden die auf den Bus angewiesenen SchülerInnen nach der 6. Stunde an den Bushaltestellen durch Lehrkräfte beaufsichtigt.
c) Bewertung/Evaluation
Die verschiedenen Maßnahmen werden regelmäßig durch die Lehrkräfte der Hauptschule Munster auf Umsetzbarkeit und Qualität überprüft. Dabei werden Beobachtungen der Lehrkräfte und Rückmeldungen der SchülerInnen in die Bewertung mit einbezogen. Auf diese Weise können die Maßnahmen noch präziser auf die Bedürfnisse unserer Schülerschaft ausgerichtet werden.