Zum Schützenwald 23, 29633 Munster 05192-7036 sekretariat@hauptschule-munster.de Mo-Fr. 07:00 - 13:10 Uhr

Schulordnung

Diese Ordnung soll Schülerinnen, Schülern, Lehrerinnen und Lehrern ein reibungsloses, geordnetes Zusammenleben und eine gute Zusammenarbeit gewährleisten. Alle müssen deshalb zu gegenseitiger Achtung und Rücksichtnahme bereit sein und die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen. Die Ordnung ersetzt nicht das selbständige Nachdenken über sinnvolles Verhalten.

1. Unterricht

  • Unterrichtszeiten

1.+2. Stunde

 

07:50 – 09:20 Uhr

 

1. große Pause

09:20 – 09:45 Uhr

3.+4. Stunde

 

09:45 – 11:15 Uhr

 

2. große Pause

11:15 – 11:40 Uhr

5.+6. Stunde

 

11:40 – 13:10 Uhr

 

Mittagspause

13:10 – 14:00 Uhr

7.+8. Stunde

 

14:00 – 15:30 Uhr

 

  • Die Schüler sollen möglichst nicht früher als zehn Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule eintreffen.
  • Das Kaugummikauen ist im Unterricht verboten.
  • Die Straßenkleidung wie Jacken, Mützen und Kappen wird im Unterricht nicht getragen.

2. Pausen (incl. Mittagspause)

  • Zu Beginn der großen Pause werden alle Räume abgeschlossen.
  • In den großen Pausen halten sich Schülerinnen/Schüler auf dem Schulhof oder im Erdgeschoss („Pausenhalle“) auf.
  • Das Schneeballwerfen, „Waschen“ von Mitschülerinnen und Mitschülern und ähnliche Verhaltensweisen sind verboten.
  • Aus versicherungstechnischen Gründen darf während des Schulvormittags der Pausenhof bzw. das Schulgelände nicht ohne Genehmigung der Lehrkraft verlassen werden.

3. Mobiltelefone

  • Medienabspielgeräte (Smartphones, Handys, MP-3-Player u.ä.) dürfen nicht während des Unterrichts und nur außerhalb des Schulgebäudes angeschaltet und benutzt werden, es sei denn, der Einsatz dient unterrichtlichen Zwecken und wird von der Lehrkraft angeordnet.
  • Für Schäden oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.
  • Alle aus der Nutzung entstehenden Konflikte (z.B. unerlaubte Foto- und Filmaufnahmen) liegen im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Die Schule behält sich in diesen Fällen vor, Anzeige zu erstatten und Ordnungsmaßnahmen nach § 61 NSchG einzuleiten.
  • Darüber hinaus gilt die Nutzungsordnung für mobile Endgeräte der Hauptschule Munster.

4. Fahrräder / Mofas

  • Es ist jeder Schülerin/ jedem Schüler freigestellt, mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Das Fahrrad muss auf einem Fahrradständer auf dem Schulgelände mit einem stabilen Schloss gesichert werden.
  • Haftung bei Beschädigung der abgestellten Fahrräder kann von Seiten der Schule nur bei erteilter Erlaubnis zur Benutzung des Fahrrades übernommen werden. Eine ungeschriebene Fahrradbenutzungserlaubnis haben automatisch alle Schüler, die einen Schulweg von mehr als 1000m und keinen Anspruch auf eine Schülerfahrkarte haben.
  • Schäden oder Diebstahl sind unmittelbar der Schule anzuzeigen.
  • Roller und Mofas sind ebenfalls auf dem dafür vorgesehenen Abstellplatz zu parken. Für diese Fahrzeuge wird bei Beschädigungen oder Verlust keine Haftung übernommen!

5. Sicherheit

  • Der Konsum und Besitz von Tabakwaren, Alkohol und sonstiger Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten! Es gilt der Erlass über das Rauchen und den Konsum alkoholischer Getränke.
  • Es gilt der Erlass über das Mitbringen von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie Chemikalien in Schulen.
  • Die Schulordnung und der Alarmplan sind von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern mit ihren Schülerinnen und Schülern in jedem Schuljahr zu besprechen.

6. Bekanntmachungen

  • Die Schule verfügt über ein digitales schwarzes Brett in der Pausenhalle. Jeder Schüler achtet darauf, dass sie/er vom Vertretungsplan für den nächsten Tag Kenntnis erhält.
  • Der Vertretungsplan wird auch über die App DSBmobile
  • Weitere Termine (SLK, Klassen- oder Tagesfahrten etc.) sind bei IServ

7. Ordnung

  • Nach Schulschluss müssen die Klassenräume ordentlich verlassen werden (Stühle hochstellen, Tafel putzen, Fenster schließen, Licht ausschalten, Abfälle beseitigen).
  • Alle Schäden sind dem Hausmeister zu melden.
  • Alle in der Schule Beschäftigten haben das Recht, den Schülerinnen und Schülern Weisungen zu erteilen, die sich auf Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit beziehen.

8. Gäste

  • Alle Gäste müssen sich im Sekretariat der Hauptschule anmelden.
  • Für alle Gäste besteht ein absolutes Fotografierverbot.

9. Pflicht der Eltern

  • Die Eltern und Erziehungsberechtigten besprechen die Schulordnung mit ihren Kindern und weisen sie darauf hin, dass diese einzuhalten ist.