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Kommunikation

Stand Mai 2018

 

Inhalt

1. Informations- und Kommunikationsstrukturen

2. Beschwerderegelung

 

1.  Informations- und Kommunikationsstrukturen

Folgende Punkte haben sich an der Hauptschule in den letzten Jahren bewährt:

  • Regelmäßige (wöchentliche) Dienstbesprechungen:

Die Dienstbesprechungen wöchentlich am Dienstag statt. Der zeitliche Rahmen beträgt 20 Minuten. Dies mag auf den ersten Blick sehr kurz erscheinen, hat sich in der Praxis jedoch bewährt. So ist eine kontinuierliche Informationsweitergabe möglich und der Umfang der Informationen reduziert sich automatisch auf ein angemessenes Maß, so dass es zu keiner „Überflutung“ kommt.

Bei Bedarf (Besprechung umfangreicher Themen) werden Extratermine eingerichtet, um genügend Diskussionszeit zu haben und allen Kollegen die Möglichkeit zu geben, sich zu beteiligen.

  • Im Halbjahresrhythmus festgesetzte Termine:

Gesamtkonferenzen und Schulvorstandssitzungen werden frühzeitig festgesetzt. Dies ermöglicht bessere Planung für alle Kollegen. Ein Terminplan wird erstellt und an alle herausgegeben.

  • Schulprogrammkonferenz (SchuKo)

In monatlichen Abständen erfolgt die Arbeit am Schulprogramm in einer eigens dafür eingerichteten Konferenz. Hier arbeiten die KollegInnen in unterschiedlichen Arbeitsgruppen (z.B. Berufsorientierung, Inklusion…).

  • Verschriftlichung / Protokollierung der Arbeitsergebnisse:

Besprechungspunkte und Absprachen in Dienstbesprechungen werden verschriftlicht. Dies hat nicht nur den Vorteil, dass die fehlenden Kollegen zügig die Informationen erhalten, sondern auch den Vorteil der Nachhaltigkeit: Auf der Grundlage der Ergebnisse können evtl. Konzepte schneller erstellt werden. Alle Protokolle werden digital archiviert und den Lehrern auf einem gemeinsamen Speicher online zur Verfügung gestellt. Generelle Absprachen und Informationen finden sich im INFO-Ordner im Lehrerzimmer (z.B. mitteilungspflichtige Erlasse, Elternbriefe, usw.).

  • Anwesenheit der Schulleitung am Nachmittag: MO-DO 14:00 – 15:30 Uhr:

Um den Vormittag zu entzerren, können Gespräche oder Besprechungen am Nachmittag stattfinden. In dieser Phase gibt es mehr Ruhe und vor allem genügend Zeit.

2.  Beschwerderegelung

Grundsätzlich werden alle Beschwerden ernst genommen. Unabhängig von seinem Alter hat jeder Schüler das Recht zur Beschwerde. Ihm muss Gelegenheit gegeben werden, seine Beschwerde vorzubringen. Bei gerechtfertigten Einwänden ist die Schule in der Pflicht, für Abhilfe zu sorgen. Die Rechte der Eltern und Erziehungsberechtigten bleiben unberührt.

Kann ein Vorfall nicht von der aufsichtführenden Lehrkraft geklärt werden, steht den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten als erster Ansprechpartner der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin zur Verfügung. Er bzw. sie vermittelt und unterstützt bei Gesprächen mit Mitschülern oder mit Fachlehrerinnen und Fachlehrern bzw. berät in problematischen Situationen und bei Schwierigkeiten. Je nach Problematik zieht der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin den Schulsozialarbeiter hinzu oder verweist auf außerschulische Beratungsstellen.

Zu Beginn des Schuljahres wird jedem neuen Fünftklässler ein Buddy zugewiesen, der mindestens aus dem achten Schuljahrgang kommt. Die Buddies sind in den großen Pausen ansprechbar und können bei Streitigkeiten unmittelbar helfen und vermitteln.

Ist auf Klassenlehrerebene ein Konflikt oder Problematik nicht zu lösen, so wird eine Gesprächsrunde mit allen Beteiligten (ggfs. einschl. des Schulsozialarbeiters oder dem Schulpsychologen) mit der Schulleitung geführt. Vorher sollte im Falle von Elternbeschwerden klargestellt werden, ob es sich um ein individuelles oder ein allgemeines Problem handelt, das unter Einbeziehung des / der Klassenelternratsvorsitzenden auf einem Klassenelternabend verhandelt werden sollte. In den Gesprächen werden klare Absprachen getroffen, die je nach Sachlage schriftlich festgehalten werden.

Sollte auf Schulleitungsebene keine Klärung beigeführt werden, so wird die Schuldezernent/ die Schuldezernentin hinzugezogen.