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Unser Förderkonzept

 

Inhalt

1. Zum Grundverständnis von Inklusion an der HS Munster

2. Förderkreislauf

3. Förderplanung

3.1. Diagnostik

3.2. Förderpläne

3.3. Umsetzung

3.3.1. Lese- und /oder Rechtschreibschwäche

3.3.2. Förderbedarf Lernen oder geistige Entwicklung

3.3.3. Förderbedarf im emotional/sozialen Bereich

3.3.4. Förderbedarf Sprache

4. Individuelle Lernentwicklung

5. Überprüfungsverfahren

5.1. Beauftragung

5.2. Förderkommission

5.3. Gutachten

5.4. Empfehlung / Entscheidung

6. Kommunikation

6.1. Förderplangespräche

6.2. Zeugnisgespräche

6.3. Arbeitskreis Inklusion

6.4. Zusammenarbeit Regel-, Förderkollegen, Schulbegleiter und Schulsozialarbeiter

7. Personaleinsatz

8. Ressourcen

9. Informationen zur Schülerschaft

1. Zum Grundverständnis von Inklusion an der HS Munster

Die Gestaltung der inklusiven Arbeit an der HS Munster erfolgt seit dem Schuljahr 2013/14 aufsteigend ab Jahrgang 5

  • sowohl auf Grundlage des §4, Absatz 1, 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes
  • Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang und sind damit inklusive Schulen. Welche Schulform die Schülerinnen und Schüler besuchen, entscheiden die Erziehungsberechtigten.
  • In den öffentlichen Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam erzogen und unterrichtet² Schülerinnen und Schüler, die wegen einer bestehenden oder drohenden Behinderung auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden durch wirksame individuell angepasste Maßnahmen unterstützt; die Leistungsanforderungen können von denen der besuchten Schule abweichen. ³Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung kann in den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören festgestellt werden.
  • als auch auf Grundlage der in der Schule 2008 entwickelten Leitgedanken.

Gesprächskultur: An unserer Schule sind Eltern und Lehrer gemeinsame Begleiter der Kinder und Jugendlichen.

Berufsvorbereitung: Wir haben zum Ziel, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen Schulabschluss erreicht und in umfassender Weise auf den weiteren beruflichen Weg vorbereitet wird.

Persönlichkeitsentwicklung: Wir legen an unserer Schule Wert darauf, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeit und in ihrer sozialen Entwicklung zu fördern.

Umgang miteinander: Wir begegnen uns mit Respekt, Achtung und Ehrlichkeit.

Zusammenarbeit: Eine Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen ist uns wichtig, denn wir wissen, dass wir Unterstützung brauchen.

Lernumfeld: Unsere Schule verpflichtet sich, ein Lernumfeld zu schaffen, in dem das Lernen Freude macht.

An der Hauptschule Munster können wir im Rahmen der inklusiven Schule den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören begegnen. Diese Ausgangslage erfordert vielfältige Maßnahmen, die im Folgenden vorgestellt werden sollen. Ziel ist es die gleichberechtigte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu fördern und somit jede Schülerin und jeden Schüler nach Möglichkeit zum Erwerb eines Schulabschlusses zu befähigen und auf den weiteren beruflichen Weg vorzubereiten.

2. Förderkreislauf

Ein Förderkreislauf, wie er auch von Fachberatern für Unterrichtsqualität empfohlen wird, wird auch an der Hauptschule Munster eigesetzt. Grundsätzlich ist damit ein fester Ablauf von Evaluationen und Maßnahmen gewährleistet, so dass alle Schülerinnen und Schüler bestmögliche Förderung erhalten.

Grundlage für alle Maßnahmen ist eine Lernstandserhebung, die an der Hauptschule Munster auf unterschiedliche Weise erfolgt. Im 5. Jahrgang werden einige diagnostische Werkzeuge benutzt um einen umfassenden Überblick zu erhalten. In den Jahrgängen ab Klasse 6 erfolgen solche Tests nur individuell nach Bedarf. Die Konferenzen zur individuellen Lernentwicklung sind für die Klassen 5-9 obligatorisch und Ausgangspunkt aller weiterführenden Maßnahmen.

Auf den Konferenzen zur individuellen Lernentwicklung (ILE) wird festgelegt, für welche Schülerinnen und Schüler eine Maßnahme initiiert werden soll und welche Lehrkräfte für die Umsetzung eingesetzt werden sollen. Diese Lehrkraft entscheidet zudem über die Art der Materialien und in welchem Umfang diese zum Einsatz kommen.

Bei einigen Schülerinnen und Schülern kann es durchaus sinnvoll sein, externe Hilfen (Schulisches Beratungs- und Unterstützungssystem (SchuBUS), Schulsozialarbeiter, mobiler Dienst etc.) in Anspruch zu nehmen.

Die meisten Maßnahmen werden mindestens drei Monate durchgeführt um eine eventuelle Entwicklung beobachten zu können. Im Anschluss werden sie auf einer der Konferenzen (ILE oder Förderplan) ausgewertet und dann ggf. fortgesetzt, variiert oder abgeschlossen.

3. Förderplanung

3.1. Diagnostik

Mit Hilfe unterschiedlicher Verfahren zur Bestimmung der Lernausgangslage in den Kernfächern ermitteln die Hauptschullehrer und -Lehrerinnen in Zusammenarbeit mit den Sonderpädagogen den Unterstützungsbedarf bei einzelnen Schülern und Schülerinnen.

Dabei werden auch externe Beratungsfachleute einbezogen (SchuBUS / mobiler Dienst etc.) Unterrichtsbeobachtungen, Kollegiale Beratungen, Erprobung alternativer Unterrichtskonzepte sind ein Teil eines flexiblen diagnostischen Settings.

3.2. Förderpläne

Förderpläne sind ein wichtiges Instrumentarium zur Dokumentation und Planung der individuellen Lernentwicklung. An der Hauptschule Munster werden Förderpläne geschrieben für

  • Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören
  • Schülerinnen und Schüler, die einer besonderen Förderung bedürfen
  • Schülerinnen und Schüler, für die ein Nachteilsausgleich gilt bzw. beschlossen wird

Seit Februar 2017 werden die Förderpläne mit dem Programm „Förderplaner“ geschrieben. So kann der Stand der Lernentwicklung individuell beschrieben und weiterentwickelt werden. Sowohl Stärken als auch Schwächen der Schülerinnen und Schüler werden dokumentiert und für die Förderplanung verfügbar gemacht. Das Programm bietet der Schule die Möglichkeit, Förderpläne in verschiedenen Bereichen von Förderbedarfen nach und nach aufzubauen, aktuell zu halten und über die gesamte Schulzeit weiter zu entwickeln. Das Kollegium kann an den Lehrer PCs im Lehrerzimmer kooperativ an den Plänen arbeiten und sie schnell und unkompliziert aktualisieren und evaluieren, so dass der Zeitaufwand zur Erstellung sinkt und der Nutzen im Alltagsgebrauch steigt.  (vgl. foerderplaner.de) Die Pläne des Programms stellen weiterhin die Basis für die Elterngespräche dar. Ein exemplarischer Förderplanausdruck findet sich im Anhang des Konzepts.

Vor den Osterferien bzw. vor den Herbstferien finden die Konferenzen zur individuellen Lernentwicklung statt. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Konferenzen finden ca. 3 Wochen später Förderplangespräche mit den Eltern statt. Jetzt werden die erstellten Pläne vom Klassenlehrer gemeinsam mit den Eltern besprochen. Es bietet sich zudem die Möglichkeit, Informationen von Elternseite über die Schülerinnen und Schüler zu ergänzen. Gleichzeitig mit den Förderplangesprächen findet am selben Tag ein offener Elternsprechtag statt, der auch den Eltern der Schülerinnen und Schüler, für die kein Förderplan nötig ist, die Möglichkeit zur Information und zum Kontakt auch mit den Fachlehrkräften bietet.

Der Elternbrief zu den Förderplangesprächen findet sich am Anhang des Konzepts.

Eine verbindliche Evaluation der Förderpläne erfolgt auf den Förderplankonferenzen, die zweimal im Jahr zusätzlich zu den Konferenzen zur individuellen Lernentwicklung als Klassenkonferenz jeweils vor den Herbst- bzw. Osterferien stattfinden.

3.3. Umsetzung    

Die Förderwerkzeuge sind abgestimmt auf den im Förderplan festgesetzten Förderbedarf und die dort festgehaltenen Maßnahmen.

3.3.1. Lese- und /oder Rechtschreibschwäche

  • Bis zur 8. Klasse können durch Konferenzbeschluss Nachteilsausgleiche gewährt werden.
  • In den entsprechenden Bereichen kann eine Benotung des Schülers ausgesetzt werden.
  • Weiterhin können bei Leistungsüberprüfungen Vereinfachungen oder Hilfestellungen vorgenommen werden, die den speziellen Nachteil des Schülers ausgleichen. Hier kann es sich um das Vorlesen einer Aufgabe für einen Schüler mit LRS handeln oder eine mündliche Überprüfung.
  • Es kann bei einer Leistungsüberprüfung zusätzliche Zeit gewährt werden.
  • Im Unterricht wird z. T. differenzierendes Fördermaterial verwendet.

3.3.2. Förderbedarf Lernen oder geistige Entwicklung

  • Es findet zusätzliche Einzelförderung durch Förderpädagogen statt.
  • Im Unterricht wird differenzierendes Fördermaterial verwendet.
  • Dem Schüler werden zusätzliche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt.
  • Arbeitsanweisungen werden abgesichert.
  • in Einzelfällen kann Schulbegleitung als Einzelbetreuung zum Einsatz kommen

3.3.3. Förderbedarf im emotional/sozialen Bereich

  • Einschaltung des Schulsozialarbeiters (Einzelgespräche, Streitschlichtung, Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt, Hausbesuche)
  • Projekt „Deine Chance“ (Einzelgespräche, Elterngespräche, Hausbesuche, Erarbeitung von persönlichen Zielvereinbarungen)
  • SchuBUS = schulisches Beratungs- und Unterstützungssystem (Runder Tisch mit Eltern und Lehrern, Erarbeitung von Rückmelde- und Belohnungssystemen, persönliche Zielvereinbarungen)
  • in Einzelfällen kann Schulbegleitung als Einzelbetreuung zum Einsatz kommen

3.3.4. Förderbedarf Sprache

  • zusätzliche Förderung durch Sonderpädagogen
  • In Einzelfällen können schriftlichen Arbeiten mündlich abgefragt werden oder mündliche Beiträge verschriftlicht werden.
  • Im Unterricht wird z. T. zusätzliches Unterrichtsmaterial verwendet.
  • Es kann zusätzliche Zeit gewährt werden, wenn ein Nachteilsausgleich beschlossen wurde.

4. Individuelle Lernentwicklung

ILE sind die Konferenzen zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung. Sie finden zweimal jährlich, jeweils vor den Herbst- und den Osterferien statt.

Etwa zwei Wochen vor der Konferenz liegen Listen im Lehrerzimmer aus. In diese tragen die Klassenlehrer und die Fachlehrer der Langfächer den jeweiligen Leistungsstand jedes Schülers ein. Um eine gewisse Vergleichbarkeit der Leistungen zu ermöglichen, wird zwischen (+) „kein Förderbedarf“, (o) „sollte beobachtet werden“ und (-) „Förderbedarf“ unterschieden. Neben den Langfächern werden auch das Arbeits- und das Sozialverhalten bewertet.

Auf der eigentlichen Konferenz wird dann von allen Lehrkräften der jeweiligen Klasse für jeden Schüler im Einzelnen entschieden:

  • Ob der Schüler einen Nachteilsausgleich erhält
  • Ob ein Förderbedarf beantragt, oder fortgesetzt werden soll
  • Empfehlung einer medizinischen Abklärung, sozialen Unterstützung und außerschulischen Therapie

Im Anschluss werden die notwendigen Förderpläne geschrieben.

5. Überprüfungsverfahren

Grundlage des Überprüfungsverfahrens ist das Ablaufdiagramm der Niedersächsischen Landesschulbehörde (siehe Anlage)

5.1. Beauftragung

Besteht nach mehreren Tests und Beurteilungen seitens der Lehrer/innen der Verdacht auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, dann wird von der Schule das Verfahren eingeleitet. Dazu benachrichtigt die Schulleitung die Leitung des zuständigen Förderzentrums und bittet darum, dass eine geeignete Förderschullehrkraft in Zusammenarbeit mit der Regelschullehrkraft ein Gutachten erstellt. Diese Beauftragung erfolgt schriftlich mit einem Formular. Die Förderschule meldet dann zeitnah den entsprechenden Kollegen, sodass eine Absprache mit der Regelschullehrkraft erfolgen kann.

Gleichzeitig erfolgt die Benachrichtigung an die Erziehungsberechtigten, dass das Verfahren eingeleitet wurde.

5. 2. Förderkommission

Die Schulleitung setzt eine Förderkommission zur Überprüfung des Förderbedarfes ein. Mitglieder sind die Schulleitung, die Lehrkräfte die an dem Gutachten gearbeitet haben und die Erziehungsberechtigten. Das Gutachten dient der Förderkommission als Arbeitsgrundlage und empfiehlt der Landesschulbehörde, ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder die Änderung/ Aufhebung eines festgestellten Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden sollte.

5. 3. Gutachten

Die beauftragte Förderschullehrkraft erstellt zusammen mit dem Klassenlehrer das Gutachten. Im Gutachten werden die persönliche Entwicklung im privaten und schulischen Umfeld dargestellt. Darauf aufbauend werden Aussagen zum prognostizierten Bedarf an sonderpaedagogischer Unterstützung und zum zukünftigen Förderprozess gemacht. Sollten für einen erfolgreichen Schulbesuch organisatorische, sächliche oder personelle Rahmenbedingungen an der Schule verändert werden, so wird dies ebenfalls im Gutachten vermerkt.

5. 4. Empfehlung / Entscheidung

Die Förderkommission erstellt eine Empfehlung ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder die Änderung eines festgestellten Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden sollte und sendet dies an die Landesschulbehörde. Diese trifft dann die Entscheidung über den Bedarf und erstellt den Bescheid.

6. Kommunikation

6.1. Förderplangespräche

Den Eltern wird der Förderbedarf mit Hilfe des Förderplans erläutert und die Ziele der Förderung im Einzelnen besprochen.

6.2. Zeugnisgespräche

In den Zeugnisgesprächen werden die Eltern über den Leistungs- und Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler in Kenntnis gesetzt, mögliche Erwartungen und Perspektiven zur Sprache gebracht. Bei Bedarf finden Beratungsgespräche nach individueller Absprache statt

6.3. Arbeitskreis Inklusion

Der Arbeitskreis trifft sich in regelmäßigen Abständen, um Themen bezüglich der Inklusion zu bearbeiten und zur Weiterentwicklung inklusiver Ideen. Die Ergebnisse werden dem Kollegium vorgestellt und ggf. zur Abstimmung gebracht.

6.4. Zusammenarbeit Regel-, Förderkollegen, Schulbegleiter und Schulsozialarbeiter

Die Kollegen sprechen sich in regelmäßigen Abständen untereinander in ihrer Zielsetzung und deren Umsetzung miteinander ab. Die Arbeit erfolgt auf der Grundlage einer gemeinsam fortgeschriebenen Förderplanung, die in festgelegten Zeitabständen evaluiert und ggf., modifiziert wird.  

7. Personaleinsatz

Es arbeiten mehrere Förderschullehrkräfte gemeinsam, in enger Absprache mit den Regelschullehrkräften zusammen. Darüber hinaus unterstützen einige Schulbegleiter einzelne Schülerinnen und Schüler. Zwei Schulsozialarbeiter kümmern sich sowohl um die persönlichen Schwierigkeiten der Schülerinnen und Schüler untereinander als auch bei Elterngesprächen.

8. Ressourcen

Der Hauptschule Munster stehen keine Räumlichkeiten zur individuellen Betreuung der Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf zur Verfügung. Es besteht jedoch die Möglichkeit (nach vorheriger Absprache und Anmeldung) das Bücher-Ei, den Computerraum oder einen der beiden Kursräume zu nutzen. In den einzelnen Klassenräumen können nur begrenzt eigene Bereiche für die Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf eingerichtet werden, in die sie sich zurückziehen und in ihrem eigenen Tempo mit ausreichend Zusatzmaterialien arbeiten können.

Die verschiedenen Fachbereiche haben sich in den letzten Jahren mit diversen Fördermaterialien ausgestattet mit dem Ziel der Gewährleistung einer individuellen Förderung. Hier sind einige dieser Materialien beispielhaft genannt:

  • Klick! (Cornelsen),
  • Rechnen ohne Stolpersteine (Oldenbourg)
  • Stark in … (Schroedel).

Zusätzlich dazu haben die Schülerinnen und Schüler bei uns die Möglichkeit an iPads oder Laptops zu lernen. Hierbei stützen wir uns auf verschiedene Apps, Internetangebote und Lernsoftwares. All diese Materialien sind ständig in der Benutzung wodurch wir ein zeitnahes Feedback von Schülerinnen und Schülern erhalten. Auf Grundlage dieser Rückmeldungen und unserer eigenen Beobachtungen werden Materialien erweitert oder variiert.

9. Informationen zur Schülerschaft

Die Hauptschule Munster wird von derzeit etwa 200 Schülerinnen und Schülern aus Munster und der näheren Umgebung besucht. Die Anzahl variiert geringfügig. Die Gründe hierfür sind vielschichtig, größtenteils sind die Wechsel jedoch umzugsbedingt. In den Klassen 5-9 sind die Schülerinnen und Schüler mit diversen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen.

Die Schulleitung und das ihr nachgeordnete Lehrpersonal schöpft hierbei alle zur Verfügung stehenden Mittel aus, um eine bestmögliche und individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.