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Datenschutz

Stand: Oktober 2018

Inhalt

  1. Verarbeitung
  2. Erforderlichkeitsprinzip
  3. Zweckbindung
  4. Datenvermeidung / Datensparsamkeit
  5. Datensicherheit
  6. Transparenz
  7. Richtigkeit

Die Daten aller an unserer Schule beteiligten Personen werden vertrauensvoll behandelt.

1. Verarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist für die Schule notwendig, da die SchülerInnen nur so beschult werden können. Hierbei gibt es Daten, die zwingend zur Beschulung erforderlich und deren Erhebung daher per Gesetz gestattet sind (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum und weiteres). Gleichwohl werden Datenerhoben, die über diesen rechtlich abgesicherten Rahmen hinausgehen. In diesen Fällen ist die Einholung einer Einwilligung bei den Erziehungsberechtigten unerlässlich (z. B. Fotoerlaubnis).

2. Erforderlichkeitsprinzip

Bei der Datenerhebung wird durch die MitarbeiterInnen stets im Einzelfall geprüft, ob dieses Datum zur Erfüllung des Bildungsauftrages benötigt wird. Durch uns werden nur die Daten erhoben und verarbeitet, die tatsächlich zur Erfüllung der jeweiligen Aufgaben erforderlich sind.

3. Zweckbindung

Die Verarbeitung der erhobenen Daten erfolgt nur für den zur Aufgabenerfüllung unerlässlichen Zeitrahmen. Hierbei gibt es einerseits rechtlich festgelegte Zeiträume, in denen Daten verarbeiten werden dürfen. Andererseits ist die Verarbeitung an den zur Beschulung notwendigen Rahmen gebunden. Hier soll beispielhaft die Erstellung eines Videos im Kunstunterricht genannt werden. Dieses Video darf nur so lange gespeichert werden, wie die Unterrichtseinheit andauert. Nach Ende der Zweckbindung hat es unwiderruflich gelöscht zu werden.

4. Datenvermeidung/Datensparsamkeit

Es werden stets so wenig Daten wie möglich gespeichert.

5. Datensicherheit

Die Mitarbeiter der Hauptschule Munster verpflichten dazu sich, dass Daten nur befugten Personen zugänglich gemacht werden. Sowohl die analogen als auch die digitalen Daten werden stets gesichert aufbewahrt.

6. Transparenz

Zu Beginn der Erhebung wird die betroffene Person darüber in Kenntnis gesetzt, dass Daten erhoben werden. Darüber hinaus besteht ein Auskunftsrecht. Eine Person hat somit das Recht Einsicht in ihre eigenen Daten zu erhalten, um diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

7. Richtigkeit

Jeder, dessen Daten in der Hauptschule Munster verarbeitet werden, hat jederzeit das Recht auf Berichtigung seiner eigenen Daten. Gegebenenfalls muss die Richtigkeit der Daten durch ein Dokument nachgewiesen werden.