Zum Schützenwald 23, 29633 Munster 05192-7036 sekretariat@hauptschule-munster.de Mo-Fr. 07:00 - 13:10 Uhr

Arbeitsschutz und Sicherheit

Inahlt

  1. Grundsätzliches
  2. Ziele
  3. Maßnahmen
    1. Präventive Maßnahmen
    2. Organisatorische Maßnahmen
  4. Aussichten

 

Anlagen

Merkblätter mit Verhaltensregeln bei Feueralarm oder Amok

Brandschutzordnung

 

1. Grundsätzliches

Das Sicherheitskonzept dient der Schule dazu, Schwachstellen in Bezug auf die Sicherheit der Schülerschaft, Lehrkräfte und anderen Personals zu finden. Diese Schwachstellen gilt es zu erkennen und zu beseitigen. Dies ist nur möglich, wenn alle Betroffenen und externe Gruppierungen wie Polizei, Feuerwehr und Eltern bereit sind, sich einzubringen.

Aufgrund der Kollegiumsgröße ist die Einsetzung eines ASAs laut RdErl. „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit der Landesbediensteten und Schulen und Seminaren (Arbeitsschutz in Schulen)“ vom 12.05.2004 nicht erforderlich. Um reibungslose Abläufe sowie gemeinsame Angelegenheiten in Sicherheitsfragen zu gewährleisten, nehmen Schulleiter und Sicherheitsbeauftragter an den ASA-Sitzungen der im Schulzentrum befindlichen Realschule teil

2. Ziele            

Vorrangiges Ziel ist der Schutz aller Personen, die an der Schule tätig sind. Dazu ist es erforderlich, die baulichen Gegebenheiten zu prüfen und Gefahrenpunkte zu eliminieren.

Um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten, ist es notwendig, feste Vereinbarungen und Regeln zu schaffen, die von allen eingehalten werden. Hierbei sind die Alarmpläne für Feuer und Amoklauf, die Beachtung der Fluchtwege, die Einweisungen im Physik-, Chemie-, Hauswirtschafts- und Werkunterricht, die Geräteeinweisung im Sportunterricht oder die Einhaltung der Schulordnung zu nennen.

Regelmäßige Brandschutzübungen sollen panikartigen Verhaltensweisen vorbeugen. (s. Brandschutzverordnung)

3. Maßnahmen

  1. a) präventive Maßnahmen
  • jährliche Besprechung der Schulordnung
  • Besprechung der Verhaltensregeln in den Fächern Physik, Chemie, Hauswirtschaft und Werken
  • Rundgang der Schulanfänger in der ersten Schulwoche
  • Förderung der Mitverantwortung durch Schüler: Klassensprecher, SV, Patenschaften (10. Klässler für 5. Klässler)
  • Flächendeckende Aufsichten auf dem Schulgelände, Aufsichten an der Bushaltestelle
  • Regelmäßige Kontrollen der Fahrräder durch die Polizei
  • Elterninformation über Verhalten auf dem Schulweg
  • Anmeldepflicht schulfremder Personen im Sekretariat mit Tagesbescheinigung
  • Turnusgemäße Auffrischung des 1. Hilfe- Kurses der Lehrkräfte
  1. b) organisatorische Maßnahmen
  • Beschilderung der Fluchtwege
  • Jährliche Erläuterung der Alarmpläne für Feuer und Amoklauf
  • Anbringung von Feuerlöschern
  • Kontrolle der Brandschutztüren
  • Fluchtwege barrierefrei halten
  • Regelmäßige Brandschutzübungen

4. Aussichten

Im Jahr 2009 fand eine Begehung des Schulgeländes mit Vertretern der Polizei, der Feuerwehr und der Stadt Munster statt.

Hierbei wurden die Abläufe bei Feuer und Amokläufen und bauliche Veränderungen (große Pforte zum Nachbargrundstück) für den Sammelplatz festgelegt.

In den vergangenen Jahren wurden die jährlichen Übungen zum Feueralarm dahingehend verändert, dass nur noch die jeweiligen Schulleitungen über den Termin entscheiden und sowohl die Lehrkräfte, als auch die Schülerschaft die Übung unangekündigt durchführen.

Die Ernennung von Brandschutzbeauftragten erfolgte Ende 2008, die Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten im Frühjahr 2010.

Der Sicherheitsbeauftragte durchlief eine Grundschulung zur Qualifizierung, die vier Module umfasst und bis Ende 2011 dauerte, in der Folgezeit erfolgten Fortbildungen.