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Umgang mit Absentismus

Inhalt

  1. Rechtliche Grundlagen
  2. Umsetzung der rechtlichen Vorgaben an der Hauptschule Munster
  3. Projekt: Schulverweigerung — Deine! Chance

Ansprechpartner

Verein Sprungbrett – Projekt Deine! Chance

 

1. Rechtliche Grundlagen

„Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.“

2. Umsetzung der rechtlichen Vorgaben an der Hauptschule Munster

Seit Februar 2009 nimmt die Hauptschule Munster am Projekt „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ teil. Dabei gibt es eine enge Zusammenarbeit und regelmäßigen Austausch zwischen Lehrern, Schulleitung und Sozialarbeiter des Projekts. Dieses greift, wenn es trotz Elterngespräche zu unentschuldigten Fehlzeiten kommt. Sollte trotz dieser Arbeit es weiterhin zu unentschuldigten Fehlzeiten kommen, wird über weitergehende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Schulsozialarbeitern und dem/der des Projektes Deine! Chance nachgedacht.

3. Projekt: Schulverweigerung — Deine! Chance

Das Programm „Schulverweigerung– Deine! Chance“ zielt auf die Senkung der Zahl der Jugendlichen, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen. Eine Ursache für das Verlassen der Schule ohne Schulabschluss liegt bei einem Teil der Jugendlichen in einer bewussten schulverweigernden Haltung. Diese schulverweigernde Haltung soll mit Hilfe des Projekts verändert werden.

Der Erfolg der Integration bemisst sich primär danach, ob die Schülerinnen und Schüler wieder regelmäßig die Schule besuchen, aktiv am Unterricht teilnehmen und sich – im Rahmen einer zunehmend stabilisierenden Leistungsentwicklung bemühen, einen Schulabschluss zu erreichen. Der Integrationsprozess kann bis zu 18 Monaten dauern.

Der Verein Sprungbrett arbeitet im Nordkreis an den Hauptschulen Soltau, Munster, Neuenkirchen, Bispingen, sowie an der KGS Schneverdingen. Die Arbeit wird mit zwei Vollzeitstellen sichergestellt. Die Mitarbeiterinnen befinden sich an festen Tagen an den entsprechenden Schulen.

 Aufgaben

  • Der Verein Sprungbrett nimmt Kontakt zu den schulverweigernden Schülerinnen und Schülern und deren Eltern – z. B. durch aufsuchende Ansätze der Jugendsozialarbeit auf.
  • Gegen Schülerinnen mit hohen unentschuldigten Fehlzeiten erfolgt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige beim Landkreis HK.
  • Koordinierung, ggf. Einleitung und Begleitung aller für die schulische und soziale Integration erforderlichen Unterstützungsangebote, sowie Abstimmung und Erfolgskontrolle der Unterstützungsangebote mit allen Beteiligten, wie z.B. den Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Fachkräften der sozialen Dienste;
  • Koordination der unmittelbaren sozialpädagogischen Arbeit mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Schule;
  • Fallverlaufs- und Erfolgskontrolle sowie Führung der elektronischen Fallakte.
  • Aufbau einer zentralen Anlaufstelle (z.B. Verein Sprungbrett) für schulverweigernde Schülerinnen und Schüler und deren Eltern, beteiligte Fachkräfte und Netzwerkpartner und der Mitwirkung in vorhandenen institutionellen Netzwerken.

Ziele des Programms  

  • regelmäßiger Schulbesuch
  • aktive Unterrichtsbeteiligung
  • stabile Leistungsentwicklung begleiten
  • der Verweigerung zugrunde liegenden soziale und familiäre Problemlagen aufarbeiten
  • einen Schulabschluss erreichen bzw. die Prognose auf einen Schulabschluss verbessern
  • sich auf berufliche Orientierung vorbereiten

Zielgruppe

Schüler/ -innen können in das Programm einbezogen werden, wenn...

  • sie ihren Schulabschluss belegbar durch aktive oder passive Schulverweigerung gefährden.
  • sie eine Hauptschule oder eine andere Schulform besuchen, auf der der Erwerb eines Hauptschulabschlusses möglich ist.
  • sie mindestens 12 Jahre alt sind oder sich maximal in der letzten Klassenstufe (9. Klasse) befinden.
  • sie eine Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen.